Röntgen / X Ray

Vergleichbar mit Gepäck, das in Passagierflugzeuge geladen wird, ist es auch erforderlich, Luftfracht vor der Verladung auf ihre Korrektheit zu überprüfen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ergibt sich aus den Vorschriften des LBA für den „Bekannten Versender“, die das Röntgen von „unsecured“ Sendungen vorgibt. Das Röntgen wird als primäre Methode herangezogen. Sollte eine Sicherheitskontrolle durch Röntgen allerdings erfolglos oder im konkreten Fall nicht durchführbar sein, werden andere Maßnahmen ergriffen, die die Luftfracht auf gefährliche oder verbotene Gegenstände untersucht. Die uns zur Verfügung stehenden Methoden in diesen Fällen sind die Sichtkontrolle und die Durchsuchung von  Hand- und Sprengstoff-Spurendetektion.

Wir gewährleisten Ihnen diesen Service in Kooperation mit der Firma STI zuverlässig und unkompliziert in unseren Räumlichkeiten.

Die maximalen Abmessungen der Röntgenkontrolle betragen: Breite 179 cm, Höhe 170 cm, Maximalgewicht: 2 000 kg

Röntgenauftrag sowie Enthaftungserklärung können Sie unserem Download entnehmen.

 

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